Mit dem Frühjahr beginnt auch auf dem Friedhof wieder die Mähsaison.
Daher bitten wir Sie, die Rasengräber nach Ostern abzuräumen, um ein ungehindertes Mähen der Rasenfläche zu gewährleisten. Wir verweisen hier auf die Gestaltungsvorschriften, die bei Anmeldung der Grabstelle ausgehändigt wurden.
Der Grabschmuck, der sich danach noch neben bzw. auf der Grabplatte befindet, wird von der Friedhofsverwaltung entfernt und an den zentralen Ablageort verbracht, wo er von den Angehörigen abgeholt werden kann.
Je nach zeitlichem Mehraufwand werden wir in Betracht ziehen, die Kosten hierfür an die Nutzungsberechtigten weiterzugeben.
Ihre Friedhofsverwaltung