Haushaltsplan 2024 / 2025 Veröffentlichung des Haushaltes nach § 65 Abs. 1 KGO in Verbindung mit § 8 Abs. 4 HhFG

Im Februar 2024 hat die Landessynode der Nordkirche den Haushalt für die Jahre 2024/2025 beschlossen. Erstmals wurde ein Doppelhaushalt - also ein auf zwei Jahre angelegter Etat – verabschiedet. Hieran angelehnt werden auch die Haushaltspläne der Kirchengemeinden Doppelhaushalte. 

In seiner Sitzung am 5. Februar hat der Kirchengemeinderat Oldenburg in Holstein den Haushaltsplan 2024/2025 beschlossen. In der Zeit vom 24.02.2025 bis zum 24.03.2025 liegt dieser im Kirchenbüro zur Einsichtnahme aus. 

Öffnungszeiten Kirchenbüro:

Montag - Dienstag

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Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

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Freitag

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