Grabmalprüfungen

In jedem Jahr nach der Frostperiode findet die vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung der Grabmale statt. 

Weil Grabmale Umwelteinflüssen und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung und Pflege der Grabstätten deren Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Standsicherheit von Grabmalanlagen entsprechend der Vorgabe der Friedhofs-satzung jährlich zu überprüfen. Sie soll verhindern, dass umstürzende Grabsteine Schäden anrichten oder Friedhofsbesucher verletzen. 

Grabstätten mit nicht standfesten Grabsteinen werden mit einem Hinweisschild gekennzeichnet und vom Umsturz gefährdete Grabsteine werden sofort umgelegt. 

Die Nutzungsberechtigten werden schriftlich darüber informiert. Die Friedhofsverwaltung bittet, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Grabsteine wieder standfest verankert werden. Da in einem Schadensfall die Person haftet, die für die Pflege der Grabstätte verantwortlich ist, empfehlen wir dringend, der Aufforderung zeitnah nachzukommen.