Im Verlauf des Jahres 2024 enden die Nutzungsrechte an den Grabstätten, bei denen die letzte Amtshandlung
25 Jahre (Sargbestattung) oder
20 Jahre (Urnenbestattung) zurückliegt. Dies betrifft die Bestattungsjahre 1999 und 2004.
Es werden wieder verstärkt gelbe Hinweisschilder auf den Grabstätten zu sehen sein und zusätzlich werden die Nutzungsberechtigten ca. sechs Monate vor Ablauf der Frist angeschrieben.